Wer einen Grundkurs oder ein periodisches Weiter- bildungsseminar (§3 Abs. 3 und 4 der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung – PBStV) besucht hat, muss jetzt jedenfalls zu einem periodischen Weiterbildungsseminar. Ihr Bildungspass hat ein Ablaufdatum. Für die Landesinnung Wien der Kfz-Techniker und den Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs organisiert das Fachmagazin KFZ Wirtschaft im Österreichischen Wirtschaftsverlag (RedEd - Business-to-Business Education) ein breit angelegtes Kursprogramm auch für Kfz-Betriebe, die Fahrzeuge mit mehr als 3,5t hzG begutachten.
Nach dem „Ablaufdatum“ des Bildungspasses (Monat und Jahr sind eingetragen) ruht die Begutachtungsberechtigung, bis zum Nachweis des Besuches eines Seminars „Periodische Weiterbildung“.
Ihre letzte Schulungsmaßnahme hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Wird eine periodische Weiterbildungsmaßnahme innerhalb von drei Jahren nicht nachgewiesen und durchgeführt, so tritt ein Ruhen der Ermächtigung zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung gem. § 57a KFG ein, bis zur Nachholung der periodischen Weiterbildungsmaßnahmen, d. h. dass Sie bis dahin keine wiederkehrende Begutachtung durchführen dürfen.
Wir empfehlen daher rechtzeitig einen Weiterbildungskurs zu buchen. Aufgrund unserer Buchungslage werden mehr als 90% der angeführten Kurse termingerecht abgehalten.

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