Die EBV Versionen 3.3 und 3.4 wurden 2009 vom Bundesministreium für Verkehr, Innovation und Technologie approbiert.
Gemäß der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung, müssen alle Betriebe, spätestens 1 Jahr nach erfolgter Approbation zumindest auf diese Programmversion umsteigen.
Der Umstieg auf eine höhere Version ist selbstverständlich zulässig.
Achten sie bitte auf die beiden Stichtage:
- EBV Version 3.3: die Approbation erfolgte mit 08.Juni 2009
- EBV Version 3.4: die Approbation erfolgte mit 20.Novemer 2009
20.06.2010
Approbation EBV 3.3 und 3.4
Die EBV Versionen 3.3 und 3.4 wurden 2009 vom Bundesministreium für Verkehr, Innovation und Technologie approbiert.
Gemäß der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung, müssen alle Betriebe, spätestens 1 Jahr nach erfolgter Approbation zumindest auf diese Programmversion umsteigen.
Der Umstieg auf eine höhere Version ist selbstverständlich zulässig.
Achten sie bitte auf die beiden Stichtage:
- EBV Version 3.3: die Approbation erfolgte mit 08.Juni 2009
- EBV Version 3.4: die Approbation erfolgte mit 20.Novemer 2009




Drucken
Empfehlen
Kommentieren
Share
Kommentar schreiben


